Melodie von Joseph Haydn (1732 - 1809), ursprünglich 1797 uraufgeführte österreichische Kaiserhymne. Text von A.H. Hoffmann von Fallersleben (1798 - 1874), 1841 verfaßt. Durch Verordnung des Reichspräsidenten Ebert am 11.08.1922 zur offiziellen Reichshymne erklärt, durch Bundespräsident Heuss am 02.05.1952 als Nationalhymne der Bundesrepublik bestätigt. Seit 18.04.1950 wird bei staatlichen Anlässen nur die dritte Strophe gesungen. Text der 3. Strophe: "Einigkeit und Recht und Freiheit Für das deutsche Vaterland - Danach laß uns alle streben Brüderlich mit Herz und Hand! Einigigkeit und Recht und Freiheit Sind des Glückes Unterpfand. Blüh im Glanze dieses Glückes, Blühe, deutsches Vaterland!" |